Die Arbeiterkammer war gegen zahlreiche rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BAWAG vorgegangen und hatte schon 2020 vom Obersten Gerichtshof recht bekommen. Jetzt werden die Kundinnen und Kunden der Bank tatsächlich von der BAWAG entschädigt: Die Bankengruppe zahlt auf einen entsprechenden Antrag ihrer Kundschaft Entgelte zurück. Dazu kommt eine pauschale Abgeltung von 50 Euro pro Konto. Mit den Klagen der AK wurden insgesamt über 80 Klauseln angefochten, die sich in den AGB und Vertragsformblättern der BAWAG fanden.
Für die BAWAG-KundInnen, die sich einst über die neuen Kontoboxen und die zu ihren Ungunsten geänderten AGB wunderten, ist das natürlich eine gute Nachricht: aber nicht, weil sie jetzt mit Geld überschüttet werden, sondern weil durch den OGH-Entscheid klargestellt wird, dass sich Banken in ihrer Kreativität beim Erfinden neuer und vor allem intransparenter Entgelte für ihre Kundschaft zurückhalten müssen. Positiver Nebeneffekt für den Gesamtmarkt: Auch anderen Bankinstituten wird durch den Spruch des Obersten Gerichtshofs und der Einigung von AK und BAWAG klar gemacht, dass sich Intransparenz und immer neue Entgelte für Bankdienstleistungen langfristig nicht auszahlen. So gesehen trägt der OGH-Entscheid zur Annäherung an ein Level playing field für alle Bankinstitute in Österreich bei.