Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 5. November 2021 gegenüber der N26 Bank GmbH angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um wieder eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Risiken für die operationelle Resilienz einzudämmen. Seit 6. November ist die Anordnung bestandskräftig. Konkret hat die BaFin die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen Informationstechnologie und Auslagerungsmanagement angeordnet. Die Umsetzung muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen.
Die Mängel im Risikomanagement liegen im starken Wachstum der Bank begründet. Die BaFin hat Maßnahmen zur Risikominimierung angeordnet, die das Kundenwachstum und gewisse Risikopositionen begrenzen. Das Neukundenwachstum der N26 Bank wird materiell reduziert und ist auf 50.000 Neukunden pro Monat begrenzt. Zudem darf der Forderungswert an durch Immobilien besicherten Risikopositionen maximal 500.000.000 Euro betragen. Diese Begrenzung schließt alle Länder ein, in denen die N26 Bank GmbH tätig ist.
Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, hat die BaFin außerdem einen Sonderbeauftragten bestellt. Der Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten.