Seit 1. Jänner 2021 gilt innerhalb der EU ein neuer Sicherheitsstandard beim Einkauf bei Online-Händlern und ‑Shops. Kunden benötigen zur Bestätigung ihrer Online-Kartenzahlungen verpflichtend eine 2‑Faktor-Authentifizierung. Die Finanzmarktaufsicht hat in enger Abstimmung mit dem Bankenverband eine erweiterte Testphase für das erste Quartal des Jahres eingeräumt. Als führender Kreditkartenanbieter in Österreich appelliert card complete an alle Kunden, die Testphase zu nützen und sich um die neuen Voraussetzungen zu kümmern: Nur dann ist der reibungslose Übergang auf die neuen Sicherheitsrichtlinien und ‑systeme gewährleistet.
Mehr Sicherheit bei Online-Zahlungen
Der neue Standard bringt noch mehr Sicherheit und Vertrauen bei Online-Transaktionen sowohl für Kunden als auch für Akzeptanzpartner. Außerdem kann das Risiko missbräuchlicher Transaktionen vermindert werden und es kommt seltener zu Kaufabbrüchen. Mit complete secure erfüllt card complete bereits seit langem internationale Bezahlstandards. Karteninhaber bestätigen dabei ihre Online-Kartenzahlungen mit Secure Code (Passwort) und mobileTAN. Neukunden werden automatisch dafür freigeschalten. Bestehende Kunden, die noch keinen Secure Code erhalten haben, können diesen jederzeit einfach nachbestellen. Zusätzlich steht mit der complete Control App ein nützliches Tool zur Verfügung, das es allen Karteninhabern durch Freigabe ihrer Onlinezahlungen mittels Fingerprint oder FaceID noch einfacher macht, mit ihrer Karte online zu bezahlen und gleichzeitig viele neue praktische Service-Funktionen rund um ihre Karte/n zu nutzen. „Wir empfehlen allen Kunden, die Testphase zu nützen und sich mit complete Secure und der complete Control App bestmöglich auf die neuen Anforderungen und die 2‑Faktor-Authentifizierung vorzubereiten. Das funktioniert unkompliziert und garantiert reibungslose und sichere Online-Zahlungen,“ betont Petra Schmidt, Vorstand für Marketing und Vertrieb bei card complete.
Die erweiterte Testphase endet mit dem 15. März 2021, die neuen Regelungen treten ab dann vollinhaltlich in Kraft.