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Einige österreichische Banken beenden Negativzinsen für Firmenkunden

Die Bank Austria und die Erste Group kündigten ein Abschaffen der „Verwahrgebühren“ für Unternehmen an, die ab einem gewissen Kontostand für Firmenkunden erhoben wurden.

Die beiden heimischen Geldhäuser reagieren damit auf die Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 21. Juli. Auch die oberösterreichische VKB-Bank und die RLB NÖ-Wien kündigten dies am 26. Juli an. Die Bank Austria erhob bis jetzt bei institutionellen KundInnen, KundInnen des öffentlichen Sektors und FirmenkundInnen eine individuell vereinbarte Verwahrgebühr auf große Guthaben, will dies nun aber „zeitnah“ abschalten. Auch die Erste Bank will die Gebühr, die dort oberhalb einer Freibetragsgrenze von 100.000 Euro schlagend wurde, „in Kürze“ nicht mehr verrechnen.

Für Private kaum Änderungen

Für (private) SparerInnen in Österreich ändert sich nach dem EZB-Entscheid bisher nicht viel. Denn laut einem OGH-Urteil aus dem Jahr 2009 sind Negativzinsen für private SparerInnen in Österreich verboten. Steigerungen nach oben gibt es dafür teilweise bei variabel verzinsten Krediten und bei neuen Fixzins-Krediten. „Diese Entwicklung ist aber nicht neu, sie hat sich bereits durch die Ankündigung der EZB, den Leitzins zu erhöhen, gezeigt”, heißt es bei der Bank Austria. Bei variabel verzinsten Krediten sei außerdem die Entwicklung bei den Euribor-Zinssätzen entscheidend. Die Erste Bank gibt an, dass es bei Krediten mit variablen Zinsen zu einer höheren Zinsbelastung kommen werde.

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