Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist laut Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) zuständige Behörde für die Aufsicht über die Einlagesicherungseinrichtungen in Österreich. Sie hat im vergangenen Jahr eng mit den bisher bestehenden und zukünftigen Trägern der Einlagensicherung, sowie der Oesterreichischen Nationalbank zusammengearbeitet, um die Umstellung auf das das neue System bestmöglich vorzubereiten.
„Die Einlagensicherung ist ein Stabilitätsanker für den gesamten Finanzmarkt. Banken und Kunden müssen sich auf ihre Funktionsfähigkeit verlassen können. Damit das neue System diese Rolle übernehmen kann, haben wir ihm im Jahr 2018 ein intensives Fitnessprogramm verordnet“, heißt es dazu seitens der FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, die mit Blick auf die FMA-Aufsichtsschwerpunkte für das Jahr 2019 ergänzen: „Dieses Programm wird auch im neuen Jahr weiterlaufen. Wir werden vor allem überprüfen, ob die neuen Einlagensicherungseinrichtungen in der Lage sind, im Sicherungsfall Einleger rasch und ohne Komplikationen entschädigen zu können.“
Durch die Einlagensicherung sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger und pro Bank gesetzlich garantiert. Derzeit ist das Einlagensicherungssystem in Österreich mit insgesamt in etwa 670 Millionen Euro dotiert. Wenn im Juni 2024 der Vollausbau erreicht ist werden im System, also allen Einlagensicherungseinrichtungen zusammen, 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der österreichischen Banken vorhanden sein. Nach derzeitigem Stand wären das rund 1,7 Milliarden Euro.
Sowohl die mit Jahresbeginn 2018 neu gegründete Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH als auch die Sparkassen-Haftungs GmbH hatten im Jahr 2018 umfangreiche organisatorische Voraussetzungen für die Umstellung zu schaffen. Mit Jahresbeginn hat die Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH ihre Funktion aufgenommen. Die Einlagensicherungsfonds der bisherigen Einrichtungen werden mit diesem Stichtag an sie übertragen. Einzig der Sparkassensektor wird die Sparkassen-Haftungs GmbH weiterhin als eigenständige Einrichtung betreiben. Dies ist möglich, weil auf Basis ESAEG das im Rahmen der Erste Group bestehende institutionelle Sicherungssystem von der FMA als Einlagensicherungssystem anerkannt wurde.