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Erinnerungslücken können hilfreich sein, aber nicht immer

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Maximilian Mondel
Mit "I'm not sure" und "I can't recall" antwortete FTX-Founder Sam Bankman-Fried im Prozess vor einem New Yorker Gericht auf eine Reihe von Fragen des Richters. Geholfen hat ihm das nicht – im Gegensatz zu manch heimischem Politker.
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Beginnen wir mit den Fakten: Sam Bankman-Fried, Gründer der Krytowährungsbörse FTX, wurde in seinem von der Weltpresse mit Spannung erwarteten Betrugsprozess verurteilt. Geschworene in New York sprachen SBF, wie ihn der Medien oftmals nennen, in sieben Anklagepunkten schuldig. Auffällig oft antwortete Bankman-Fried auf Fragen des Richters zur präsumtiven Abzweigung von Milliarden US-Dollar aus dem ihm anvertrauten Vermögen von FTX-Kunden mit „I’m not sure” und „I can’t recall”.

Ja, man soll Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. Und ja, ein Gerichtsverfahren auf der einen und ein Untersuchungsausschuss im österreichischen Parlament auf der anderen Seite sind genau das – nämlich Äpfel und Birnen. Aber bei coram publico vorgetragenen Erinnerungslücken wie „I’m not sure” und „I can’t recall” ist man ganz ungeachtet der Machenschaften von SBF plötzlich hellwach, denn Antworten wie diese kennen wir in Österreich zu genüge. Man danke nur an den Untersuchungsausschuss zur sogenannten Ibiza-Affäre, aber auch andere Untersuchungsausschüsse der jüngeren Vergangenheit. Da tauchten Erinnerungslücken bei mitten im Leben stehenden und an den Schalthebeln der Macht befindlichen Menschen auf, dass man sich schon Sorgen um eine verheerende Demenz-Epidemie im Regierungsviertel in Wien machen musste. 

Das Strafausmaß, von dem Beobachter des Prozesses gegen SBF ausgehen und das im März 2024 verkündet werden soll, beträgt bis zu 100 Jahre Gefängnis. Für die Erinnerungslücken, die sich einst beim Ibiza-Untersuchungsausschuss und in anderen Untersuchungsausschüssen in Wien auftaten, kamen heimische Spitzenpolitiker zu 100 Prozent ungeschoren davon und wurden intern in den eigenen Reihen sogar für ihre Dreistigkeit gefeiert. Einer der Ankläger meinte in seinem Schlussplädoyer vor den Geschworenen im SBF-Prozess: „Er hatte die Arroganz zu glauben, dass er damit durchkommt.” Nun wissen wir, SBF kam damit nicht durch. Nicht so in Österreich: Da sind Erinnerungslücken ein durchaus taugliches Mittel. Aber ja, man soll Äpfel nicht mit Birnen vergleichen.

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