„Auf Ihrem Zahlungskonto fehlt ein Geldbetrag, den Sie nicht überwiesen oder freigegeben haben. Was müssen Sie beachten? Wann haftet die Bank, wann der Kontoinhaber?“ Diese und viele weitere Fragen beantwortet die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld!“ unter dem Titel „Autsch – wo ist mein Geld?“ Verbrauchernah und verständlich informiert die FMA, was zu tun ist, wenn auf einem Bankkonto eine Transaktion erfolgt ist, die die Inhaberin oder der Inhaber nicht in Auftrag oder nicht freigegeben hat.
Die wichtigste Botschaft: Wenn der Kontoinhaber behauptet, dass er eine bestimmte Zahlung nicht beauftragt oder freigegeben hat, muss die Bank beweisen, dass die Zahlung ordnungsgemäß und sicher war. Sie muss belegen, dass die Zahlung richtig authentifiziert, korrekt aufgezeichnet und verbucht und nicht durch technische Probleme beeinträchtigt wurde. Diese FMA-Verbraucherschutz-Info gibt auch eine Einschätzung, wer gegebenenfalls für den Schaden aufkommen muss, Bank oder Kontoinhaber. Dies hängt etwa davon ab, ob eine starke Kundenauthentifizierung (etwa durch einen PIN oder Fingerabdruck) erforderlich war, beziehungsweise, ob und wie fahrlässig der Kunde gehandelt hat.
Nützliche Tipps, wie sich VerbraucherInnen schützen können
Die FMA-Info gibt auch nützliche Tipps, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor derartigen Betrügereien schützen können:
- Gehen Sie sorgfältig mit Ihren persönlichen Daten um, geben Sie niemals Kontodaten, Passwörter oder PINs weiter!
- Gewähren Sie Fremden unter keinen Umständen Zugriff auf Ihre privaten Endgeräte, etwa über AnyDesk oder TeamViewer!
- Nehmen Sie bei Unklarheiten immer unverzüglich Kontakt mit Ihrer Bank auf!
- Seien Sie stets kritisch!
Die aktuelle Ausgabe „Reden wir über Geld!“ zum Thema „Autsch – wo ist mein Geld?“ finden Sie als Download auf der Website der FMA unter dem Link: Autsch – wo ist mein Geld? – Reden wir über Geld (fma.gv.at)