Die am 4. September erschienene Ausgabe der FMA-Verbraucherinformation „Reden wir über Geld!“ erklärt in eigener Sache, was die Finanzmarktaufsicht zum Schutz der VerbraucherInnen leisten kann und wie sie die Finanzmarktstabilität sichert. Von der Konzessionierung und laufenden Aufsicht von Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Pensionskassen, Betrieblichen Vorsorgekassen und anderen Finanzdienstleistern, über die Überwachung der Ordnungsgemäßheit des Handels in börsennotierten Wertpapieren, fairer Beratung und transparenter Information der KonsumentInnen, dem Kampf gegen Geldwäscherei bis hin zu Warnungen vor dubiosen Anbietern auf dem heimischen Finanzmarkt.
Die FMA stellt aber klar, dass sie nicht für einzelne Konsumenten Partei ergreifen und ihnen bei der Rechtsdurchsetzung helfen dürfe: „Wir schützen die Verbraucher in ihrer Gesamtheit, indem wir sicherstellen, dass unser Finanzmarkt stabil ist und unsere Unternehmen sich an die Gesetze halten.“ Überdies informiere sie auf ihrer Website in leicht verständlicher Sprache zu allen wesentlichen Finanzangelegenheiten, denen sich die Menschen im Alltag zu stellen haben, beantworte individuelle Anfragen und prüfe Beschwerden.
„Alle unsere Aufgaben, Pflichten und Möglichkeiten sind ganz genau in Gesetzen festgelegt,“ erklärt der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Wir können und dürfen uns nur in diesem Rahmen bewegen. Alles darüber Hinausgehende würde unsere Befugnisse überschreiten, wäre Behördenwillkür und selbst ein Gesetzesverstoß,“ zieht der FMA-Vorstand eine klare Grenze zu unregulierten Finanzgeschäften sowie zum Verantwortungsbereich anderer Behörden, etwa den strafrechtlichen Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden.
Die aktuelle Ausgabe „Reden wir über Geld“ zum Thema „Gestatten, Finanzmarktaufsicht!“ finden Sie hier.