Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 1. März auf Anweisung der Europäischen Zentralbank (EZB) per Bescheid dem konzessionierten Kreditinstitut „Sberbank Europe AG“ mit Sitz in 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 3, die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und den Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt MMag. Dr. Gerd Konezny, 1090 Wien, Währingerstraße 16/20, als Regierungskommissär bestellt. Der Regierungskommissär wird insbesondere zu berichten haben, ob und gegebenenfalls wann ein Insolvenztatbestand erfüllt ist.
Bei der „Sberbank Europe AG“ handelt es sich um ein im europäischen Bankenaufsichtssystem SSM (Single Supervisory Mechanism) bedeutendes Kreditinstitut (Significant Institution), das der direkten Aufsicht der EZB untersteht. Die FMA trifft daher obige Maßnahmen auf Anweisung der EZB. Die Untersagung des Geschäftsbetriebes löst gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus, weshalb das österreichische Einlagensicherungssystem gesicherte Einlagen innerhalb von zehn Bankarbeitstagen auszuzahlen hat. Diese Maßnahmen erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte.
SRB: Kein öffentliches Interesse an Abwicklung gemäß BRRD
Die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank erfolgen, da sie am 27. Februar 2022 festgestellt hat, dass die Sberbank Europe AG aufgrund der geopolitischen Entwicklungen und massiver Liquiditätsabflüsse in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und möglicherweise zahlungsunfähig wird („failing or likely to fail“). Die europäische Abwicklungsbehörde SRB – die für Sberbank Europe AG direkt zuständig ist – hat daraufhin über die Bank ein Moratorium bis 1. März 2022, 23:59 Uhr verhängt, um zu prüfen, ob eine Sanierung oder Abwicklung der Bank unter den besonderen Rechten und Pflichten des europäischen Abwicklungsregimes gemäß der Europäischen Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie im öffentlichen Interesse ist und ist zum Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist. Dementsprechend hat die EZB die FMA angewiesen, unverzüglich obige Maßnahmen durchzusetzen.
Einlagensicherungsfall Sberbank Europe AG
Die behördliche Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes löst gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus. Damit hat das österreichische Einlagensicherungssystem gesicherte Einlagen bis zu einem Beitrag von 100.000 Euro innerhalb von längstens zehn Bankarbeitstagen auszuzahlen. Das Entschädigungsverfahren wird durch die Einlagensicherung Austria durchgeführt.
Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung in Österreich finden Sie unter dem Link www.fma.gv.at/Konto/einlagensicherung.