In den eher wirtschaftsfremden Medien wird auch gerne von einer „Spekulationssteuer“ gesprochen und gleich heftig gegen das Kapitalmarktgeschehen polemisiert. Angeblich sei noch immer ein knappes Dutzend der EU–Mitgliedsstaaten bereit, die Finanztransaktionssteuer einzuführen.
Horribile dictu.
Klarstellungen fehlen: Was ist konkret die Grundlage einer solchen fiskalischen Mehrbelastung? Unterlägen bei Einführung einer FTS dann etwa die Aktienkäufe einer Mitarbeitervorsorgekasse, einer Pensionskasse oder gar der Lebensversicherung dieser Abgabe? Müsste ein Privater, der im Zuge der dritten Säule der Eigenvorsorge Aktien, Aktienfonds oder Mischfonds erwirbt, ebenfalls dieser zusätzlichen Steuerlast unterworfen werden? Es heißt zwar immer auf internationaler Ebene, die Pensionsvorsorge sollte ausgenommen sein. Doch wer definiert und wer grenzt ab? Etwa bei der Veranlagung der 1,53 Prozent der Bruttolohnsumme, die im Zuge der „Abfertigung neu“ bei extra dafür geschaffenen institutionellen Anlegern am Kapitalmarkt renditestark zu investieren sind. Diese Vermögen dienen leider vorerst nicht überwiegend der Altersvorsorge, sondern können schon nach drei Jahren bei Arbeitgeberwechsel vom Begünstigten lukriert werden.
Fragen über Fragen.
Angesichts einer Grenzbesteuerung von hierzulande noch immer 50 Prozent der Einkommen und einer 27,5 prozentigen Wertpapier–KESt empfiehlt sich doch nur eines: Man bereite dieser Steueridee , wen immer sie auch treffen oder in die Schranken weisen soll, ein „Begräbnis Erster Klasse.“