Das heißt, deren Tilgung erfolgt im Jahre 2117. Sie hat eine Nominalverzinsung von 2,1 Prozent, hat mehr als 1,8 Milliarden Euro zur Refinanzierung des Staatshaushaltes gebracht und war vielfach überzeichnet.
Das Besondere an diesem Investment ist die Tatsache, dass keiner der Investoren in der Endabrechnung wird beurteilen können, ob sich die Sache gelohnt hat. Selbst wenn die politischen Urenkel des gegenwärtigen Finanzministers es bis dahin schaffen sollten, die Staatsschuld auf 60 Prozent des BIP zu reduzieren.
Liegt dieser Asset Allocation grenzenloses Gottvertrauen in die Stabilität des Finanzmarktes Österreich zugrunde? Wohl eher nicht, aber die institutionellen Anleger sind im 9. Jahr der EZB–Niedrigstzinspolitik in einer schwierigen Lage. Vor allem die Lebensversicherer sind in den Vorjahren Zinsgarantien eingegangen, die derzeit – mit Ausnahme der Aktienquoten im Portefeuille und beim Immobilienbestand – in der Regel am Rentenmarkt nicht erwirtschaftet werden können. Anleihen der öffentlichen Hand sind aber nun einmal ein integraler Bestandteil der Kapitalstöcke. So auch bei den Pensionskassen und den Mitarbeitervorsorgekassen.
Fazit: Einen „Zweiprozenter“ im Bestand der Veranlagungen zu haben ist heutzutage schon ein Wert an sich. Dem Vernehmen nach denken auch andere Staaten, die sich mit den Anleihelaufzeiten schon bei 50 oder gar 70 Jahren bewegen, die Gunst der Zinsstunde zu nutzen und solche Jahrhundert – Projekte einzugehen.
Für den Staat als Emittenten im derzeitigen Zinsumfeld ein attraktives Instrument. Die Anleihezeichner selbst tragen hingegen ein beachtliches Kursrisiko, denn irgendwann werden die Zinsen wieder steigen. Wer allerdings bis zur Tilgung wartet, der könnte „in the very long run“ durchaus gut aussteigen. Das Problem ist nur, dass wir es alle nicht erleben werden… .