Beginnen wir mit dem Unerfreulichen: Der Höchststeuersatz für Einkommen über einer Million Euro im Jahr dürfte bleiben. Also bei 55 Prozent. Das bringt zwar sehr wenig zusätzliche Einnahmen, ist aber optisch das falsche Signal. Eine klassische Strafsteuer für die wenigen Super-Spitzenverdiener, die im Neidsegment unserer Gesellschaft und bei den Finanzbehörden umliegender Länder auf Zustimmung stößt. In Bratislava ebenso wie in Vaduz. Schade, denn deren Annullierung wäre ein Standortbekenntnis geworden.
Aufhorchen ließ zu Wochenbeginn Finanzminister Blümel bei der ersten Finanzministerzusammenkunft des heurigen Jahres in Brüssel. Österreich steigt aus der „Allianz“ von 10 EU-Ländern für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aus. Diese sei ausschließlich auf den Aktienbesitz zugeschnitten und belaste somit die Realwirtschaft. Recht so! Dieser klare Schritt war überfällig, denn in der gegenwärtigen Zinssituation ist die Aktie wohl das einzig gebliebene Renditeinstrument bei der Geldvermögensbildung. Das Österreichische Aktienforum hat sich bereits sehr erleichtert gezeigt.
Stichwort Aktie als langfristiges Instrument der Alters- und Pflegevorsorge. Hier zeichnet sich – ebenfalls nach und nach – ein Paradigmenwechsel ab. Es dürfte die Wiedereinführung einer Behaltefrist geben. Früher einmal war dies ein Jahr, diesmal wird es möglicherweise länger ausfallen. Jedenfalls können aber Aktiensparer mit einem längerfristigen Veranlagungshorizont von der Hoffnung ausgehen, dass spätestens ab dem kommenden Jahr diese Behaltefrist verhindern wird, bei jedem Verkauf einer Aktie den mittlerweile eingetretenen, möglichen Wertzuwachs mit 27,5 Prozent zu versteuern. Es wäre ein wichtiger Schritt die zweite und dritte Säule der Eigenvorsorge wieder zu stärken. Nach Jahren der sträflichen Vernachlässigung!
Bleiben noch andere offene Fragen: Etwa jene, ob die Politik dem Vorschlag der Pensionskassen näher tritt und das in der Abfertigung Neu angesammelte Kapital bei Übertritt in den Ruhestand steuerfrei in eine Pensionskasse überführen lässt. Bei sofortigem Beginn einer privaten Pensionszahlung. Auch das wäre sinnvoll. Aber das wird möglicherweise noch einen weiteren politischen Diskussionsprozess erfordern: peu à peu eben!