Der Änderungsvorschlag sieht statt einer Dividende von Euro 0,30 je Stückaktie für alle Aktionäre lediglich eine Ausschüttung an Vorzugsaktionäre der BTV vor. Konkret die (laut Satzung) verpflichtend zu leistende Mindestdividende von Euro 0,12 je Stückaktie. Der Vorschlag soll in dieser Form zunächst dem Aufsichtsrat und Mitte Juni der ordentlichen Hauptversammlung vorgelegt werden.
Behörden sprachen Machtwort
Ende März haben sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) von der Finanzbranche im Hinblick auf Covid-19 verlangt, Gewinnausschüttungen für zumindest sechs Monate zu unterlassen. Wörtlich ist nicht von einem Verbot die Rede, sondern von einer „dringenden Empfehlung”, die sowohl das abgelaufene Geschäftsjahr als auch das laufende betrifft.
Im Fall, dass die Empfehlung der EZB bis spätestens 31.12.2020 aufgehoben wird und auch sonst kein gesetzliches Ausschüttungsverbot besteht, will die Bank für Tirol für Vorarlberg die Dividende in gleicher Höhe auch an die Stammaktionäre ausschütten.