Virtuelle Währungen sind nicht reguliert und unterliegen, wie gerade auch die letzten Wochen zu sehen war, sehr hohen Preisschwankungen. Zudem könnten Plattformen, über die virtuelle Währungen gehandelt werden, nicht garantieren, dass Verbraucher bei Bedarf virtuelle Währungen zeitgerecht kaufen oder verkaufen können. Gerade bei hohen Kursschwankungen hätten sich manche Systeme als instabil erwiesen, wodurch just zu den kritischsten Zeitpunkten kein Handel mit den Kryptowährungen möglich gewesen sei, heißt es in der Erklärung. Zudem stünden die Handelsplattformen außerhalb des Europäischen Rechts, Teilnehmende hätten somit keinerlei Schutz, den die EU-Behörden nur im regulierten Raum garantieren könnten.
Die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) unterstrich, sie habe „im Rahmen der europäischen Aufsichtszusammenarbeit intensiv an diesem Warnhinweis mitgearbeitet“ und unterstütze ihn voll und ganz: „Verbraucher, die ihr Geld in virtuelle Währungen investieren möchten, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie ihr ganzes investiertes Geld verlieren können“. Schon alleine der Begriff Währung sei irreführend, da sie nur sehr punktuell als Zahlungsmittel akzeptiert werde und völlig unreguliert sei. „Virtuelle Währungen sind hochspekulative Produkte und wir können nur vor einem Investment warnen”, werden die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl zitiert.