Mit ihrem Engagement folgt die LGT Bank Österreich ihrem Credo, langfristig und verlässlich Werte zu schaffen. Die Förderung eines unabhängigen und qualitativ hochwertigen Journalismus ist der Bank der Fürstenfamilie Liechtenstein ein großes Anliegen, da sie fundiertes Wissen über Finanz- und Wirtschaftsthemen als einen wichtigen Eckpfeiler einer funktionierenden Marktwirtschaft erachtet. Talent in der Recherche, in der leserfreundlichen Aufbereitung und in der Vermittlung von teilweise komplexen Informationen und Themengebieten verdient darum große Wertschätzung. Daher fördert die LGT Bank Österreich auch dieses Jahr wieder den heimischen Journalismus und vergibt den LGT Medienpreis 2023, der um weitere 3.000 Euro aufgestockt wurde und nun mit einer Rekordsumme von insgesamt 12.000 Euro (pro Kategorie EUR 4.000) dotiert ist.
Der Preis wird an Journalistinnen und Journalisten vergeben, die lebendig, anspruchsvoll und verständlich komplexe Wirtschafts- und Finanzthemen transportieren. Prämiert werden qualitativ hochwertige journalistische Beiträge aus Print- oder Onlinemedien, welche hohe Fachkenntnisse erfordern und das Wissen um ökonomische Zusammenhänge sowie deren Analyse widerspiegeln und gleichzeitig für die Leserschaft nachvollziehbar und eingängig sind.
Einreichung
Der LGT Medienpreis 2023 wird in den folgenden drei Kategorien vergeben:
- Finanz- und Wirtschaftsberichtserstattung Print
- Finanz- und Wirtschaftsberichterstattung Digital
- Jährliches Sonderthema: „Ökonomie und Krise”
Die Kategorie Finanz- und Wirtschaftsberichterstattung Digital zeichnet innovative Beiträge und Sendeformate aus, die über digitale Kanäle ausgespielt werden. Das kann jegliches Videoformat (wie ein Vertical) sowie jegliche Art von Audiobeitrag (wie ein Podcast) sein. Die Kategorie zeichnet keine Beiträge aus, die auch in einem Printmedium erscheinen könnten. Der eingereichte Beitrag muss als Audio‑, Video- oder AR-/VR-Datei, in dem auch das Medium und der Erscheinungstermin ersichtlich sind, hochgeladen werden. Zudem muss der Einreichung ein Transkript der Datei beigelegt werden.
Das Sonderthema des LGT Medienpreis 2023 lautet „Ökonomie und Krise im Finanz- oder Wirtschaftskontext”. Seit der Ostöffnung durchlebte die westliche Hemisphäre krisenarme Zeiten – gegenüber der Prä-1990-Ära hat sich die Dauer der wirtschaftlichen Aufschwungsphasen im Durchschnitt verdoppelt. Ist das jüngst gehäufte Auftreten krisenhafter Vorgänge – Pandemie, Krieg in der Ukraine, Inflation – etwas Außergewöhnliches oder lediglich die Rückkehr zur wirtschaftshistorischen Normalität? Der Fokus der Beiträge in dieser Kategorie soll darauf ausgerichtet sein, wie und woran sich Krisen erkennen lassen, wie sie verstanden und verarbeitet werden können und welche Beiträge die (Markt)Wirtschaft leisten kann und soll, um Krisen zu bewältigen.
In jeder der drei Kategorien (Print, Digital, Sonderthema) kann je ein Beitrag pro Verfasserin bzw. Verfasser eingereicht werden – somit maximal drei Beiträge. Die Beiträge können nur vom Autor oder der Autorin selbst bzw. von einem der Autoren eines Autorenteams eingereicht werden. Alle Beiträge müssen bis Freitag 27. Jänner 2023 in elektronischer Form übermittelt werden. Direkt hier können Sie Ihren Beitrag einreichen.
Die Fachjury
Auch in diesem Jahr bewertet eine hochkarätige Jury die eingereichten Beiträge und prämiert die jeweiligen Kategorie-Sieger: Michael Fleischhacker (Moderator und freier Publizist), Prof. Dr. Christian Helmenstein (Chefökonom der Industriellenvereinigung), Mag. Corinna Milborn (Politikwissenschaftlerin, Journalistin, Puls 4‑Info Chefin), Dr. Franz Schellhorn (Direktor Agenda Austria), Komm.-Rat. Mag. Ursula Simacek (CEO SIMACEK Holding GmbH, SIMACEK Facility Management Group).
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Journalistinnen und Journalisten deutschsprachiger Print- und Onlinemedien mit österreichischer Redaktionsadresse, die tagesaktuell, periodisch oder als Fachmedien erscheinen. In die Wertung eingehen können alle journalistischen Darstellungsformen, die zwischen dem 1. Jänner 2022 und dem 31. Dezember 2022 publiziert wurden bzw. werden. Das dienstrechtliche Verhältnis des Verfassers zum Medium ist ohne Bedeutung