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Nationale Umsetzung der IDD lässt noch warten

Nach jahrelangen Diskussionen und großer Unsicherheit tritt die im Februar 2016 vom EU-Parlament verabschiedete Versicherungsvertriebsrichtlinie „Insurance Distribution Directive“ (IDD) ab Oktober 2018 für Versicherungsunternehmen in Kraft. Die Umsetzung für Versicherungsvermittler dauert noch an und wird mit der Gewerbeordnungsnovelle frühestens ab Jänner 2019 starten. Die Versicherungsmakler machten ein umfassendes Update beim 13. Alpbacher Expertentreffen.

Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler, sagte, dass bei der IDD-Umsetzung durch intensive Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern im Vorfeld viele Punkte konstruktiv geklärt werden konnten. Dennoch gibt es noch Bereiche, in denen Uneinigkeit herrscht: „Wir Versicherungsmakler erwarten uns, dass alle Berufsgruppen, für die die IDD zutrifft, ein klares Bekenntnis zur Weiterbildung geben. Hier gibt es noch Uneinigkeit was die verpflichtende Weiterbildung betrifft. Ebenso sollte der Bereich Statusklarheit keine Interpretationsmöglichkeiten offen lassen.“ Für den Fachverband der Versicherungsmakler muss die Statusklarheit auch im Bereich der Vermögensberater gewährleistet sein.

Ministerialrat MMag. Stefan Trojer (Wirtschaftsministerium) erklärte, dass die Umsetzung der IDD in österreichisches Recht bereits in Gang sei und der Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort demnächst zu erwarten sei. Wesentliche Neuregelungen sind laut Trojer die verpflichtende Weiterbildung von 15 Stunden jährlich sowie die Statusklarheit – also die klare Unterscheidung zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsagent.

Die Gewerbeordnung sieht vor, dass die Fortbildung nicht nur die Vermittler, sondern auch deren Angestellte betrifft. Die Ausbildungsinhalte im Rahmen der Weiterbildung werden von den jeweiligen Fachorganisationen festgelegt. Die Statusklarheit bringt verstärkten Kundenschutz und muss auch im Interesse der Versicherungsunternehmen sein. Die Definition der Statusklarheit ist gleichbedeutend mit einem Doppelbetätigungsverbot als Makler beziehungsweise Agent.

Ebenfalls entsprechend definiert wurden im Zuge der IDD die neuen Compliance- und Wohlverhaltensregeln im Versicherungsvertrieb. „Die Interessen des Kunden sowie dessen Wünsche und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt. Dies soll nicht nur am Point of Sale gelten sondern über den gesamten Produktlebenszyklus so verstanden werden“, brachte es Dr. Ludwig Pfleger von der Finanzmarktaufsicht auf den Punkt.

Prinzipiell wird der Kunde durch die IDD sehr gut geschützt. Für die FMA findet durch IDD Konsumentenschutz auf 4 Ebenen statt:

Die erste Ebene betrifft das Produktentwicklungsverfahren, in dem unter anderem ein Zielmarkt definiert werden muss. Produktgenehmigungsverfahren müssen durchlaufen sowie Vorkehrungen für den Vertrieb der Produkte getroffen werden.

In der zweiten Ebene werden verbesserte Informationspflichten, eine verpflichtende Beratung, deren Dokumentation sowie die Beurteilung von Eignung und Zweckmäßigkeit bei Anlageprodukten gefordert.

Durch verstärktes Produkt Monitoring seitens der FMA sowie der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA können Produkte oder bestimmte Merkmale daraus beschränkt oder verboten werden.

Die vierte Ebene ist die Möglichkeit zur Sanktion bei Nichteinhaltung von Vorschriften. Dies können hohe Verwaltungsstrafen, die Veröffentlichung der Sanktionen sowie eventuelle Aufsichtsmaßnahmen sein.

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