Gesellschaften können nunmehr – durch Intermediäre – mit ihren Aktionären, die mindestens 0,5 Prozent Anteile halten, kommunizieren. Damit einher gehen Informationsverpflichtungen für Unternehmen zum Zwecke der Transparenz und der Sicherstellung der nachhaltigen Mitwirkung der Aktionäre an der Gesellschaft. Die von der Vorgängerregierung vorgelegte Gesetzesänderung war für die ÖVP und FPÖ außerdem Anlass zur Einbringung eines gemeinsamen Antrags. Zur Erfüllung weiterer EU-Richtlinien wurde auf diese Weise mit den Stimmen der beiden Fraktionen ein umfassendes Paket, das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019, beschlossen. Die restlichen Fraktionen konnten dem Vorstoß durchaus etwas abgewinnen, versagten ihre Zustimmung allerdings vorerst aufgrund der kurzfristigen Einbringung.
Gesellschaften können durch die EU-konforme Anpassung des Börsegesetzes ihre Aktionäre künftig identifizieren („Know your Shareholder“) und ihre Daten durch Intermediäre (Wertpapierfirmen, Kreditinstitute oder Zentralverwahrer) übermittelt bekommen, sofern diese mindestens 0,5 Prozent an Aktien oder Stimmrechten halten. Die geradlinige Kommunikation soll die Ausübung von Aktionärsrechten sowie die Zusammenarbeit erleichtern. Zur Erhöhung der Kommunikation und Sicherstellung der Transparenz hinsichtlich der Anlagestrategien sowie der nachhaltigen Mitwirkung der Aktionäre an der Entwicklung der Gesellschaft sieht das Gesetz auch neue Informationsverpflichtungen für Unternehmen vor. Sie betreffen die Intermediäre, institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater.
Festgelegt ist die Herstellung von Transparenz durch eine Offenlegung der „Mitwirkungspolitik“ seitens der Unternehmen. Die Integration der Aktionäre in die Anlegestrategie soll damit ebenso veröffentlicht werden wie die Umsetzung der Mitwirkungspolitik. In einem jährlichen Bericht soll außerdem die Informationsbeschaffung und –Verarbeitung dargelegt und Kunden über tatsächliche und potenzielle Interessenkonflikte informiert werden. Stimmrechtsberater haben sich des Weiteren künftig an einen Verhaltenskodex zu halten.
Zentraler Punkt der Ausschussdebatte zur Novelle war die Schwellenwertregelung, wonach Gesellschaften das Recht haben, ihre Aktionäre erst ab einem Anteil von 0,5 Prozent zu identifizieren. Dass der Wert von 0,5 Prozent in der ursprünglichen in Begutachtung geschickten Version nicht enthalten war und erst anschließend hinzugefügt wurde, kritisierten sowohl Reinhold Einwallner (SPÖ), Kai Jan Krainer (SPÖ) und Bruno Rossmann (JETZT). Kleinanleger würden nicht berücksichtigt werden, so Rossmann. Finanzminister Eduard Müller erläuterte, dass diese Festlegung aufgrund von Stellungnahmen und Experteneinschätzungen auf Basis der spezifisch österreichischen Situation vorgenommen wurde – hierzulande gebe es kaum derart große Unternehmen. Außerdem sei man vom Gedanken geleitet gewesen, kein Gold Plating zu betreiben, so Müller. Das würde seiner Ansicht nach nämlich politisches Gestalten bedeuten. Die Übergangsregierung aber handle mit dem Selbstverständnis, nicht politisch tätig zu werden.
Download des Gesetzestextes und der Erläuterungen zum „Börsegesetz 2018, Änderungen“ hier.