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Österreichischer Versicherungsverband VVO erläutert Versicherungsschutz für Österreichs Almen

Aufgrund der Corona-Krise setzen die meisten Österreicher heuer auf Urlaub in der Heimat. Jedoch kommt es immer wieder zu Unfällen mit Weidetieren auf Almen. Welcher Versicherungsschutz dabei gegeben ist, erklärt der österreichische Versicherungsverband VVO.

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Österreich zählt beinahe 8.000 bewirtschaftete Almen, an denen es vereinzelt auch zu Unfällen mit Weidetieren kommt. Dabei geht es nicht nur um Verletzungen und finanzielle Schäden, sondern auch um Verunsicherung bei den Landwirten, den Urlaubern und der Bevölkerung allgemein. Wie hier der Risiko- und Versicherungsschutz aussieht, erläutert die österreichische Versicherungswirtschaft in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich.

Versicherungsschutz für Bauern verbessert

Um der Verunsicherung hinsichtlich des Versicherungsschutzes entgegenzutreten, betont der österreichische Versicherungsverbande VVO in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich: Im Rahmen eines mehrstufigen Versicherungsschirmes der land- und forstwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung sind diese Schadensfälle aus der Tierhaltung gedeckt. Jeder Landwirt in Österreich, der über eine land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, ist versichert und geschützt! „Durchschnittlich beträgt die Versicherungssumme bei diesen Produkten bei allen österreichischen Versicherungen rund drei Millionen Euro, diese Summe reicht nach menschlichem Ermessen aus, um hier etwaige Schadenersatzverpflichtungen abzudecken“, betont Kurt Svoboda, Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO. Zusätzlich zu dieser land- und forstwirtschaftlichen Grunddeckung gibt es in einzelnen Tourismusregionen Freizeitpolizzen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen. Auch Weidegemeinschaften, die Almen bewirtschaften, haben in der Regel landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherungen. „Im vergangenen Jahr ist es uns gelungen, entscheidende Verbesserungen zu erreichen. Neben einem verstärkten Versicherungsschutz für unsere Alm- und Weidewirtschaft setzen wir auch auf Bewusstseinsbildung. So haben wir gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium sowohl für die Tierhalter als auch für die Freizeit- und Tourismusgäste Verhaltensregeln erarbeitet, damit jeder weiß, was von ihm erwartet wird“, unterstreicht Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich. „Alle sind aufgerufen mitzuhelfen, damit sowohl Alm- und Weidewirtschaft als auch Tourismus funktionieren und Unfälle vermieden werden können.“

Eigenverantwortung der Freizeit- und Tourismusgäste gefragt

Für ein sicheres Urlaubserlebnis in Österreichs Bergen bietet der österreichische Versicherungsverband VVO in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Österreich zehn Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh:

  1. Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten
  2. Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken
  3. Mutterkühe beschützen ihre Kälber. Mit einem Hund soll man den Kontakt zu Herden mit Stieren, Mutterkühen und Jungtieren daher überhaupt vermeiden
  4. Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort die Leine loslassen
  5. Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen
  6. Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen
  7. Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen
  8. Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen
  9. Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren
  10. Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt

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