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Manfred Rapf, Generaldirektor der s Versicherung
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Manfred Rapf, Generaldirektor der s Versicherung

Rücktrittsrecht bei LV: VVO fordert Rechtssicherheit

Die geplante Vorlage einzelner Rechtsfragen österreichischer Gerichte an den EuGH zeigt die große Rechtsunsicherheit und die unbefriedigende Situation für Kunden in Sachen Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen. Eine gesetzliche Regelung für Kunden der Versicherungen ist daher nach wie vor nötig, fordert der Versicherungsverband.

Zum Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung gibt es mittlerweile mehr als 100 widersprüchliche Urteile zu großteils identen Sach- und Rechtsfragen. Nachdem die Gerichte jeden Fall individuell beurteilen, ist der Ausgang jedes Verfahrens ungewiss. Prozesskostenfinanzierer und einzelne Anwälte nutzen die Rechtsunsicherheit aus. Nur der Gesetzgeber kann die notwendige Rechtssicherheit im Bereich der privaten Altersvorsorge wiederherstellen.

Die Versicherungswirtschaft weist schon seit über einem Jahr im Interesse ihrer Kunden auf die dringende Notwendigkeit einer Regelung durch den Gesetzgeber hin. „Derzeit bestehen für Kunden bis zu sechs unterschiedliche Rücktrittsrechte, was wir nicht als sehr konsumentenfreundlich erachten. Hier tut es aus unserer Sicht not, seitens des Gesetzgebers rasch eine Vereinfachung der Rücktrittsrechte sowie Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen”, sagt Manfred Rapf, Sprecher der Sparte Lebensversicherung im Versicherungsverband (VVO), im Brotberuf Vorstandsdirektor der Sparkassen Versicherung AG Vienna Insurance Group.

Die nun geplante Vorlage einzelner Rechtsfragen an den EuGH hat nichts mit den grundlegenden offenen Fragestellungen – nämlich der Klärung der Rechtsfolgen bei einem Spätrücktritt – zu tun. Diese kann und muss der nationale Gesetzgeber regeln, weil es dafür keine europarechtlichen Vorgaben gibt.

Richtig ist, dass die Ausübung des Rücktrittsrechts für Versicherungsnehmer nicht erschwert werden darf: Die derzeit bis zu sechs verschiedenen Rücktrittsrechte bei einem Lebensversicherungsvertrag sind schwer verständlich und erschweren dem Kunden die Wahrnehmung seines Rechts. Aus diesem Grund müssen die zahlreichen Rücktrittsrechte zu einem einheitlichen Rücktrittsrecht zusammengefasst werden. Dieses Problem kann der EuGH nicht lösen.

Die österreichischen Versicherer wollen Rechtssicherheit und fordern daher im Interesse aller Kunden eine klare gesetzliche Regelung, die den europarechtlichen Vorgaben.

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