Von Beschädigungen an Stromleitungen, Bäumen, Flugzeugen und Gebäuden bis hin zu Verletzungen an Menschen oder Tieren können Drohnen einiges anrichten. Der Propeller kann Schnittverletzungen verursachen, auch die Zahl der beschädigten Autos ist durch Drohnen stark angestiegen. „Die Wiener Städtische erweitert mit der Online-Abschlussmöglichkeit von Drohnenversicherungen ihre digitale Produktwelt“, betont Wiener Städtische-Vorstandsdirektorin Doris Wendler. „Ab sofort und erstmals am österreichischen Markt können sich Drohnenbesitzer mit wenigen Klicks via Internet gegen Personen- und Sachschäden absichern.“
Die Drohnen sind am Vormarsch. Schätzungen zufolge schwirren schon bis zu 100.000 dieser Flugobjekte in Österreich herum. Genauere Zahlen gibt es nicht, weil viele Drohnen nicht angemeldet sind – oftmals aus Unwissenheit, wie eine Umfrage der Wiener Städtischen ergeben hat. So weiß mehr als ein Viertel aller Drohnenbesitzer über die Genehmigungspflichten nicht Bescheid. Faktum ist, dass viele Modelle registriert, versichert und von der zuständigen Behörde Austro Control bewilligt werden müssen. Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Wiener Städtische als Orientierungshilfe auf ihrer Website wienerstaedtische.at/drohnencheck einen Drohnencheck eingeführt (unter dem Link gibt´s auch einen Info-Folder zum Download). „Drohnenbesitzerinnen und ‑besitzer können mit Hilfe des Drohnenchecks rasch die nötigen Informationen einholen und unkompliziert eruieren, ob für ihr Flugobjekt Versicherungspflicht besteht. Wenn ja, kann ganz einfach der passende Schutz gewählt und online abgeschlossen werden“, unterstreicht Wendler.
Die Vorteile der Online-Drohnenversicherung:
· Personen- und Sachschäden gedeckt;
· sowie daraus entstehende Schadensersatzansprüche und Vermögensschäden;
· Versicherungssumme liegt bei 1,5 Millionen Euro;
· Europa-Deckung für Halter beziehungsweise berechtigte Benutzer.
Doch die Hälfte der Drohnenbesitzer missachtet gesetzliche Vorschriften. Eine Umfrage der Wiener Städtischen zeigt, dass Drohnenbesitzer die gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichend beachten. Jeder Vierte hat schon eine gefährliche Situation erlebt „Unsere Umfrage zeigt deutlich, dass rund um die gesetzlichen Vorschriften punkto Nutzungseinschränkungen, Bewilligungs- und Versicherungspflichten noch viel Aufklärung notwendig ist“, so Wendler.
Zehn Prozent der Nutzer haben bereits einen Unfall mit einer Drohne gehabt, weitere 16 Prozent sind schon in eine „Beinahe-Unfallsituation“ verwickelt gewesen. Die Bandbreite der Schäden ist groß: Von Beschädigungen an Stromleitungen, Bäumen, Flugzeugen und Gebäuden bis hin zu Verletzungen an Menschen oder Tieren, können Drohnen erhebliche Schäden anrichten. „Viele Drohnenbesitzer unterschätzen das Risiko eines Unfalls, vor allem Unfälle bei einem unkontrollierten Absturz, bei dem Dritte zu Schaden kommen können“, meint Wendler.
Je nach Modellart und Nutzungszweck unterscheidet der österreichische Gesetzgeber, ob es sich um eine Spielzeugdrohne, ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 oder 2 handelt. Die meisten Hobby- und Freizeitdrohnen im Handel fallen in die Kategorie der unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1. Eine Haftpflichtversicherung ist gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) für Flugmodelle, die kein Spielzeug sind, und für Drohnen der Klasse 1 und 2, verpflichtend. Zusätzlich kann es auch zur Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, etwa durch das Filmen von Personen, kommen. Hier müssen zusätzlich die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und anderer Regelungen zur Wahrung des Schutzes der Privatsphäre beachtet werden.