Wie das Wirtschaftsmagazin „Trend“ berichtete, gab es in dieser Woche die erste Klage, die gegen das Land Burgenland im Zuge der Aufarbeitung der Commerzialbank-Pleite eingereicht wurde. Ein Kunde der Bank – vertreten von der Wiener Anwaltskanzlei Brandl & Talos – fordert darin knapp 87.500 Euro. Es heißt, die Landesregierung des Burgenlands habe schuldhaft gesetzliche Pflichten im Zusammenhang mit der Revision der Genossenschaft (dem Eigentümer der Bank) verletzt. Denn das Land hat die Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA mit der Revision beauftragt, obwohl diese auch Abschlussprüfer der Commerzialbank war. Insgesamt ist für Bankkunden ein Schaden von 690 Millionen Euro entstanden. Ernst Brandl, Rechtsanwalt bei Brandl & Talos, kommentiert: „Es ist klar, dass das Land Burgenland seinen Pflichten als Revisionsverband eklatant vernachlässigt hat und daher zu haften hat. Insbesondere die Übertragung der Revision auf jene Kanzlei, die auch die Wirtschaftsprüfung vorgenommen hat, geht selbst über grobe Fahrlässigkeit hinaus. Das Land muss damit gerechnet haben, dass man keine ernst zu nehmende Revision vornehmen kann, wenn sich der Revisor selbst kontrolliert. Das ist so als würde man den Hund auf die Wurst aufpassen lassen“. Das Land Burgenland hat in früheren Stellungnahmen jegliche Verantwortung in der Causa Commerzialbank von sich gewiesen und seinerseits eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich angekündigt.
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