Top-Themen:
In Kooperation mit
© ForumF/Gerhard Bögner

Vereinbarung WKO – ALLCURA für Makler und Vermögensberater

15 Jahre nach der ersten Rahmenvereinbarung zur verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler hat die WKO mit ALLCURA eine solche für Versicherungsmakler und Gewerbliche Vermögensberater abgeschlossen.

Das Versicherungsfallprinzip ist das „Verstoßprinzip“. Dabei ist die Pflichtverletzung, die zu Ansprüchen gegen den Versicherungsnehmer führt, als Versicherungsfall festgelegt. Nur das „Verstoßprinzip“ vermag die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und sämtliche, während der Berufsausübung begangene Versicherungsfälle gesetzeskonform und bestmöglich abzudecken. Es kann im Versicherungsfall zeitlich unbegrenzt auch auf die Versicherungssummen vergangener Versicherungsjahre zurückgegriffen werden.

Das Versicherungsfallprinzip ist das „Verstoßprinzip“. Dabei ist die Pflichtverletzung, die zu Ansprüchen gegen den Versicherungsnehmer führt, als Versicherungsfall festgelegt. Nur das „Verstoßprinzip“ vermag die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und sämtliche, während der Berufsausübung begangene Versicherungsfälle gesetzeskonform und bestmöglich abzudecken. Es kann im Versicherungsfall zeitlich unbegrenzt auch auf die Versicherungssummen vergangener Versicherungsjahre zurückgegriffen werden.

Über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehender Versicherungsschutz umfasst:

  • Die gewählte Versicherungssumme steht pro Versicherungsjahr 2fach und unverfallbar zur Verfügung; dies jeweils für die Tätigkeit als Versicherungsmakler und Gewerblicher Vermögensberater
  •  
  • Die Vermittlung von Hypothekarkrediten ist mitversichert
  •  
  • Subsidiäre Rückwärtsdeckung bis 1.9.2012 zur Vermeidung von Deckungslücken bei Versichererwechsel
  •  
  • Umfassende und extensive Beschreibung des versicherten Risikos
  •  
  • Der vereinbarte Selbstbehalt gilt nur bei berechtigter Schadenersatzverpflichtung
  •  
  • Automatische Mitversicherung einer Bürohaftpflichtversicherung mit einer eigenen Versicherungssumme in Höhe von 3.000.000,– Euro
  •  
  • Mitversicherung Immaterieller Schäden aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zum Beispiel im Zusammenhang mit der DSGVO
  •  
  • Mitversicherung der Schadenersatzverpflichtungen aus der IDD, den Delegierten Verordnungen und den nationalen Umsetzungsgesetzen
  •  
  • Konsultationsmechanismus mit der WKO etwa bei Kündigungen

Der Rahmenvertrag und die Detailunterlagen sowie das Antragsformular samt integriertem Tarifrechner stehen online (für WKO-Mitglieder) zur Verfügung;

In Kooperation mit

FMVÖ