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Robert Lasshofer, neuer Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO
© Wiener Städtische Versicherung

Robert Lasshofer, Präsident des österreichischen Versicherungsverband VVO

VVO: Ein Drittel der ÖsterreicherInnen sorgt nicht finanziell vor

Wie eine Umfrage des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) zeigt, sorgt ein Drittel der ÖsterreicherInnen nicht fürs Alter vor. Dabei ist das Thema Vorsorge seit der Pandemie und einem demografischen Wandel wichtiger denn je.

Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage von Insurance Europe zeichnen ein klares Bild: Jede dritte Person in Österreich gibt an, dass nicht ergänzend zur staatlichen Pension vorsorgt wird. Gleichwohl es der Hälfte der Befragten bewusst ist, dass die Lebenserwartung stark angestiegen ist und man mittlerweile von einer durchschnittlichen Pensionsdauer von mehr als 20 Jahren ausgehen kann. Durch die Corona-bedingte angespannte Budgetsituation ist eine, die staatliche Pension ergänzende, starke zweite und dritte Säule in der Altersvorsorge heute wichtiger denn je. Denn fest steht, dass sehr viele Menschen in diesem Land ihren gewohnten Lebensstandard mit der staatlichen Rente allein im Alter nicht beibehalten werden können. Damit auch künftige Generationen von PensionistInnen im Alter finanziell abgesichert sind, muss alles daran gesetzt werden, das Bewusstsein für private Vorsorgemaßnahmen zu stärken. 

„Die private Versicherungswirtschaft kann mit ihren Vorsorgelösungen sowohl den Menschen finanzielle Sicherheit geben, als auch die öffentlichen Haushalte in einer sich mehr und mehr zuspitzenden Situation entlasten“, erläutert Mag. Robert Lasshofer, Präsident des VVO.

Der Vier-Punkte-Plan der VVO

Der österreichische Versicherungsverband VVO hat dazu einen Vier-Punkte-Plan erarbeitet, mit dem die private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden kann und fordert die Politik auf, die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Stärkung der privaten Altersvorsorge voranzutreiben:

  • Senkung der Versicherungssteuer in der Lebensversicherung von 4 auf 2 Prozent
    Die Senkung der Versicherungssteuer in der Lebensversicherung ist notwendig, da Versicherungsnehmer durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld durch die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 Prozent unverhältnismäßig stark belastet werden. Nachdem die Prämieneinnahmen in der Lebensversicherung aufgrund der seit Jahren schwierigen Rahmenbedingungen deutlich rückläufig sind und damit automatisch auch das Versicherungssteueraufkommen zurückgeht, könnte ein aufgrund verbesserter Rahmenbedingungen wieder ansteigendes Prämienvolumen sowohl den Kapitalmarkt fördern als auch einen Teil des Steuereinnahmenausfalls wettmachen. Die Fristen in § 6 Abs. 1 Z 1a Versicherungssteuergesetz sollten analog zu einer allfälligen, im Regierungsprogramm angekündigten, noch zu erarbeitenden Behaltefrist für eine KESt-Befreiung auf Kursgewinne angepasst werden.
  • Steuerfreiheit für Lebensversicherungen mit nachhaltiger Veranlagung
    In Hinblick auf einen generellen Lenkungseffekt in Richtung einer nachhaltigen Veranlagung sollten auch Lebensversicherungen mit ökologischer und ethischer Ausrichtung – analog zur im Regierungsprogramm vorgeschlagenen KESt-Freiheit für nachhaltige Wertpapier- und Fondsprodukte – ebenfalls steuerfrei sein.
  • Reform der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge
    Die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) ist in Österreich das einzige, staatlich geförderte, private Altersvorsorgeprodukt. Um auch in Zukunft den Bedarf nach einem geförderten Vorsorgeprodukt, in Ergänzung zur staatlichen Pension, langfristig und erfolgreich decken zu können, ist eine Reform der PZV erforderlich.
    • Liberalisierung der Veranlagungsvorschriften: Gerade bei einem langfristigen Pensionsprodukt müssen die Veranlagungsvorschriften zukunftsgerecht gestaltet sein, damit die Attraktivität des Produkts für den Kunden langfristig gesichert ist. Es sollte daher eine Wahlmöglichkeit über das Ausmaß der Garantie (z.B. 70 Prozent der Prämiensumme) bzw. über die Höhe der Aktienquote geben. Darüber hinaus könnte ein gewisser Anteil nachhaltig veranlagt werden.
    • Umfassendes Fördermodell: Das Fördermodell für die PZV sollte die Möglichkeit der Absetzbarkeit der Beiträge und/oder eine Erhöhung der staatlichen Prämie vorsehen. Die bestehende Steuerfreiheit des Produkts sollte beibehalten werden. Lebenslange Rentenleistungen und die Einhaltung einer Mindestbindefrist müssen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bzw. die steuerliche Förderung für ein Altersvorsorgeprodukt sein. Ein vorzeitiger Ausstieg sollte möglich sein, aber steuerlich sanktioniert werden (z.B. Nachversteuerung).
    • Die PZV sollte auf freiwilliger Basis mit biometrischen Bausteinen, wie zum Beispiel einer privaten Pflegeversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, erweitert werden können. So kann u.a. ein Beitrag für eine zukunftsorientierte Lösung der so wichtigen Pflegevorsorge geleistet werden.
  • Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
    • Valorisierung des Freibetrags der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG: Mit der Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG gibt es in Österreich ein einfaches Instrument der betrieblichen Vorsorge, das es Unternehmen ermöglicht, mit bis zu 300 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter in eine Lebens‑, Kranken- oder Unfallversicherung einzuzahlen. Die Höhe des Freibetrags ist seit 1975 unverändert. Wir schlagen daher eine Valorisierung des Freibetrags auf 1.200 Euro pro Jahr vor.
    • Schaffung eines Level-Playing-Fields mit Pensionskassen: Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist steuer- und arbeitsrechtlich dem Pensionskassensystem gleichgestellt. Im Sinne eines Level-Playing-Fields sollte der im Regierungsprogramm vorgeschlagene General-Pensionskassenvertrag daher auch auf die BKV ausgedehnt werden. Darüber hinaus sollte es möglich sein, dass auch andere Deckungsstockabteilungen für die BKV geöffnet werden.

„Die österreichische Versicherungswirtschaft steht zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und der Verantwortung gegenüber Millionen von KundInnen. Daher ist eine rasche und zukunftsorientierte Stärkung der privaten und betrieblichen Vorsorge nicht nur für den Einzelnen wichtig, sondern vielmehr von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung“, schließt Lasshofer ab.

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