Verein für Konsumenteninformation klagt gegen Online-Broker DEGIRO
Oberlandesgericht Wien erklärt 50 Klauseln der Geschäftsbedingungen von DEGIRO für unzulässig.
Oberlandesgericht Wien erklärt 50 Klauseln der Geschäftsbedingungen von DEGIRO für unzulässig.
Vier von zehn Österreichern waren laut aktueller repräsentativer Helvetia-Umfrage bereits in einen Rechtsstreit verwickelt, drei Viertel davon als Kläger. Mehr als die Hälfte empfand das Urteil als gerecht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte 14 Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Erste Bank für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die verpflichtend notwendigen Mindestinformationen sind nicht ausreichend auffällig dargestellt und das vom Gesetzgeber vorgeschriebene repräsentative Beispiel ist unzulänglich.