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Die KIM-Verordnung endete Ende Juni 2025.

Neustart am Immobilienmarkt: Das Ende der KIM-Verordnung

Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung öffnen sich für Bauwillige und Banken neue Möglichkeiten. Expert:innen sehen darin eine Gelegenheit für mehr Flexibilität bei Wohnbaukrediten, bessere Marktbedingungen und eine Belebung der Immobilienbranche – trotz weiterhin nötiger Vorsicht bei der Kreditvergabe.

Österreichs Immobilienmarkt steht vor einem Neuanfang, nachdem die strengen Vorschriften der KIM-Verordnung, die seit August 2022 die Kreditvergabe für Wohnimmobilien stark regulierten, nun ausgelaufen sind. Diese Verordnung hatte mit hohen Eigenkapitalanforderungen und festen Obergrenzen für die Rückzahlungsbelastung der Haushalte dafür gesorgt, dass weniger Wohnbaukredite vergeben wurden. Dies hatte wiederum weitreichende Folgen für die gesamte Bau- und Immobilienbranche. Mit dem Ende der KIM-Verordnung am 30. Juni 2025, beschlossen vom Finanzmarktstabilitätsgremium, öffnet sich nun der Weg für eine Belebung des Marktes, die viele Expert:innen mit Optimismus sehen.

Ein Überblick, wie Branchenexpert:innen das Ende der KIM-Verordnung und die einhergehenden Folgen einschätzen:

Yves Suter, Geschäftsführer von HARTL HAUS:

„Die steigenden Zinsen und das Ende der KIM-Verordnung bringen frischen Wind in die Branche – und neuen Mut für Bauwillige. Wir sind froh, dass die Regierung gerade das Ende der KIM-Verordnung, für das die gesamte Baubranche stark gekämpft hat, so rasch umgesetzt hat. Der Traum vom eigenen Haus lebt – und wir spüren das ganz konkret: Unser Auftragsstand reicht bereits wieder über ein Jahr hinaus.“

 Martina Hirsch, Geschäftsführerin s Real:

„Der Zeitpunkt des Auslaufens der KIM-Verordnung ist auch ein Zeitpunkt, an dem sich die Rahmenbedingungen insgesamt verbessern – etwa durch sinkende Zinsen, gesunkene Inflation und weiterhin einer Kostenerleichterung durch die Gebührenbefreiung bis 2026. Der Markt zieht bereits an – das Eigenheim wird wieder leistbarer und auch erreichbar.“

 Gerhard Margetich, CEO des Sparkassen-Prüfungsverbandes:

„Um einen Vorschlag zu machen, müsste ich nur kurz wissen, ob die Richtung so stimmt: S‑PV geht davon aus, dass auch nach dem Ende der KIM-Verordnung jede Bank die Kredite vor Vergabe weiterhin gewissenhaft prüft. Auch von Seiten FMA sind ja Regelungen und Vorgaben vorhanden. Einerseits ist es wichtig, dass es klare und einheitliche Spielregeln für Banken gibt. Auf der anderen Seite ist unklar, wie die umfassenden und teils rigiden Softlaw-Regeln in der Praxis wirken werden.“

Dr. Andreas Sumper, Partner bei zeb Consulting:

„Durch das Auslaufen der KIM-Verordnung liegt die Verantwortung für gewissenhafte Kreditvergabe wieder weitestgehend bei den Kreditinstituten, auch wenn entsprechende Anforderungen an das Reporting weiter bestehen. Von einem Risiko einer Überhitzung der Immobilienkreditvergabe im Privatkundensegment wie bis 2022 kann nicht mehr ausgegangen werden. Für Kunden wie auch Banken ist dies positiv zu bewerten, weil die Kreditvergabe wieder flexibler erfolgen kann und die entsprechenden Bankprozesse wieder einfach und effizienter werden.“

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