Mit 1. Jänner 2026 wird die FMA zentrale Behörde für die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen im österreichischen Finanzsektor. Der Zuständigkeitswechsel von der OeNB markiert den Abschluss einer bereits 2024 beschlossenen Reform.
Zentrale Aufsicht für Finanzsanktionen
Die Finanzmarktaufsicht übernimmt ab 1. Jänner 2026 die Verantwortung für die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen im österreichischen Finanzsektor. Damit fällt künftig die Einhaltung des Sanktionengesetzes für alle Finanzmarktteilnehmer – darunter Banken, Zahlungsinstitute, Kryptowerte-Dienstleister und Versicherungsunternehmen – in die Zuständigkeit der FMA. Diese müssen Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Vermeidung von Sanktionsverstößen einrichten und entsprechende Meldungen künftig an die FMA richten. FMA-Vorständin Mariana Kühnel betont: „Österreich ist exponiert – als kleine, offene Volkswirtschaft, wegen der geografischen Lage und seiner Rolle als Tor zu Zentral- und Osteuropa. Wir können uns in Sachen Integrität des Finanzplatzes keine Blöße erlauben.“
Integration von Sanktionen und Geldwäscheprävention
Künftig vereint die FMA die Aufsicht über Finanzsanktionen sowie die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem integrierten Ansatz. Finanzsanktionen werden vollständig in das bestehende Aufsichtsinstrumentarium eingebettet, von Marktzugangsverfahren über Vor-Ort-Prüfungen bis hin zu Maßnahmen- und Verwaltungsstrafverfahren. FMA-Vorstand Helmut Ettl erklärt: „Finanzielle Integrität ist eine Grundlage für wirtschaftliche Freiheit und Wohlstand. Ein sauberer Finanzplatz ist eine Infrastruktur des Vertrauens, die Bürger:innen, Unternehmen und den Staat vor Missbrauch schützt.“ Für 2026 plant die FMA unter anderem rund 30 kombinierte Vor-Ort-Prüfungen sowie 20 Vor-Ort-Einsichtnahmen im Bereich AML/CFT und Finanzsanktionen.

















