Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat beim Landesgericht Eisenstadt den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Commerzialbank Mattersburg gestellt. Diese Maßnahme war erforderlich, da der mit Bescheid vom 14. Juli 2020 von der FMA eingesetzte Regierungskommissär, Mag. Bernhard Mechtler, in einem Zwischenbericht vom 24. Juli 2020 festgestellt hat, dass die Commerzialbank Mattersburg zum Zeitpunkt der Untersagung des Geschäftsbetriebes durch die FMA gemäß Erstellung eines Zwischenstatus rechnerisch im Ausmaß von 528 Millionen Euro überschuldet war. Weiters ist die Commerzialbank Mattersburg, so der Zwischenbericht, zahlungsunfähig, da zum Berichtsstichtag 24. Juli 2020 den liquiden Mitteln von 78 Millionen Euro allein schon Forderungen der Einlagensicherung Austria GmbH von bereits 162 Millionen Euro aus der ersatzweisen Auszahlung gesicherter Einlagen gegenüberstehen. Diese Forderung der Einlagensicherung kann sich – in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme – auf bis zu 490 Millionen Euro erhöhen.
Wie zuletzt bekannt wurde, ermittelten bereits 2015/16 zwei Staatsanwaltschaften in Sachen Commerzialbank Mattersburg.
Eröffnung des Konkursverfahrens
„Eine Beseitigung der Überschuldungssituation durch eventuell noch bekanntwerdende Aktiva oder etwaige stille Reserven wurde vom Regierungskommissär praktisch ausgeschlossen,“ so die FMA im Insolvenzantrag. Eine positive Fortbestandsprognose scheidet schon auf Grund der Zahlungsunfähigkeit der Commerzialbank Mattersburg aus. Die FMA hatte daher beim Landesgericht Eisenstadt den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Commerzialbank Mattersburg Im Burgenland AG zu stellen.