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Kurt Svoboda, Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO

Heimische Versicherer helfen ihren Kunden in der Corona-Krise

Die Versicherer in Österreich haben sich auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex geeinigt. Zudem unterstützen die österreichischen Versicherer KMUs und Einzelunternehmer.

Die Coronakrise stellt derzeit zahlreiche Versicherungskunden vor neue, unerwartete Herausforderungen. Manche trifft es finanziell etwa durch krisenbedingte Arbeitslosigkeit besonders hart. „Wir wollen als Versicherungswirtschaft einen Beitrag leisten und den Betroffenen entgegenkommen“, betont Kurt Svoboda, Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.

Sollten Verbraucher oder Kleinunternehmen durch die Coronakrise in Zahlungsprobleme oder Zahlungsverzüge geraten, werden die Versicherer ihren Kunden in Härtefällen auf freiwilliger Basis individuell unter die Arme greifen. Dazu gehört die möglichst rasche Schadenabwicklung und Auszahlung von Leistungen genauso wie der individuelle, flexible und lösungsorientierte Umgang mit Prämienzahlungen. Hier gibt es beispielsweise die Möglichkeit, die Prämienzahlungen vorübergehend zu stunden und so den Vertrag – und damit den vereinbarten Versicherungsschutz – auch in dieser Phase aufrecht zu erhalten. Eine andere Möglichkeit ist, die Prämien – und damit einhergehend aber auch den Versicherungsschutz – zu reduzieren. Ein dauerhaftes Aussetzen der Prämienzahlung führt zum Entfall des Versicherungsschutzes.

Diese Möglichkeiten sollen bis 30. Juni 2020 gelten, können aber – abhängig von der weiteren Entwicklung der Coronakrise – auch verlängert werden.

Umfassendes Paket in einer schwierigen Zeit

Das von Seiten des österreichischen Parlaments beschlossene COVID-19-Maßnahmengesetz führt dazu, dass viele Unternehmen – insbesondere auch in der Tourismusbranche und tourismusnahen Branchen – vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen stehen. Zahlreiche Betriebe mussten schließen, das verordnete Betretungsverbot zur Eindämmung der Seuche als generalpräventive Maßnahme ist für viele sogar existenzgefährdend. Ob die teilweise bestehenden BUFT (Betriebsunterbrechungsversicherungen für Selbständige und Freiberufler) oder Seuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung in diesem Fall greifen, hängt von der konkreten Situation ab und wird aktuell von den Versicherungen entsprechend der individuellen Vertragslage geprüft.

Um ihre Kunden, die über eine solche spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung verfügen und vom Betretungsverbot gemäß COVID-19-Verordnung umfasst sind substantiell zu unterstützen, haben sich die österreichischen Versicherungsunternehmen daher zu einer gemeinsamen Hilfsaktion entschlossen.

Die umfassenden staatlichen Fördermaßnahmen wie Kurzarbeit, Corona-Hilfsfonds, Härtefallfonds, etc. können im Durchschnitt 70 Prozent der erlittenen Einbußen ausgleichen. Es ist der österreichischen Versicherungswirtschaft ein Anliegen, Betriebe und Unternehmer, die durch das verordnete Betretungsverbot betroffen sind, in dieser schwierigen Situation mit einer freiwilligen Leistung zu unterstützen. Die freiwillige Leistung soll in der Regel die Hälfte des nach Inanspruchnahme der Staatshilfe verbleibenden Ausfalls ausmachen. Das heißt, konkret können die Begünstigten mit 15 Prozent einer Tagesentschädigung für die Dauer von maximal 30 Tagen rechnen.

„Wir sind für unsere Kunden da, vor allem dann, wenn sie unsere Hilfe in einer ganz besonders schwierigen Zeit benötigen. Mit diesem umfassenden Paket – wir erwarten Ausgaben von rund 100 Millionen – wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass die österreichische Wirtschaft wieder schnell zu alter Stärke zurückkehren kann“, so Kurt Svoboda, Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.

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