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Mag. Sylvia Unger

Interview mit Frau Mag. Sylvia Unger

ForumF sprach anlässlich ihres Kanzleijubiläums und des Erscheinens des lange erwarteten Praxishandbuches „Bankvertragsrecht“ mit Frau Mag. Sylvia Unger von Unger Rechtsanwälte. 

Liebe Frau Mag. Unger,  zu so einer wichtigen Materie, wie das Vertragsrecht, das den Bankensektor umschließt, gab es bisher kein Praxishandbuch, das die wichtigsten Themenbereiche gesammelt darstellt. Wie entstand die Idee zum Praxishandbuch „Bankvertragsrecht“? 

Ende September 2026 ist nun im Linde Verlag das Praxishandbuch „Bankvertragsrecht“, das von mir herausgegeben wurde, erschienen. Die Idee zum Buch entstand nach einer Anfrage des Verlages an mich und aus meiner langjährigen Beratungspraxis heraus, aus der ich schöpfen konnte. Seit 2001 beschäftige ich mich intensiv mit dem Bank- und Zahlungsverkehrsrecht und habe dessen Entwicklung über 25 Jahre begleitet.

Was ursprünglich keine Liebe auf den ersten Blick war, entwickelte sich zu einer beruflichen Leidenschaft. Besonders spannend finde ich die Verbindung von Recht, Wirtschaft und Technologie sowie die laufenden Veränderungen durch europäische Gesetzgebung und Digitalisierung.

Was ist das Besondere an diesem Buch und wer soll es nutzen? Was war für Sie die Herausforderung dabei?

Das Ziel des Buchprojekts war es, gemeinsam mit einem erfahrenen Autorenteam ein praxisorientiertes Nachschlagewerk zu schaffen, das wesentliche Bereiche des Bankvertragsrechts systematisch darstellt und konkrete Fragen aus der Beratungspraxis behandelt. Für mich war es das erste Buchprojekt als Herausgeberin. Neben der fachlichen Konzeption waren insbesondere die Koordination der Autorinnen und Autoren sowie die inhaltliche Abstimmung eine interessante neue Herausforderung. 

Das Werk richtet sich insbesondere an Banken, Zahlungsdienstleister, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen.

Sprechen wir über die Inhalte, welche Themen und Bereiche werden damit abgedeckt?

Das Buch behandelt zentrale Bereiche des Bankvertragsrechts: AGB im Bankensektor, Electronic Banking und Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenverträge, Bargeldbehebungen an Geldausgabeautomaten, Verbraucherzahlungskontogesetz 2026 (VKrG 2026) und Kreditrecht, Bankgeheimnis und Bankgarantie, Finalitätsgesetz und Zahlungssysteme. Also eine umfassende Darstellung aller wesentlichen Themen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen, aktuelle Entwicklungen, einschlägige Judikatur und deren praktische Auswirkungen.

Wie sehen Sie die einzelnen Thematiken im Detail?

Kaum ein Bereich des Vertragsrechts hat sich in den vergangenen 25 Jahren so dynamisch entwickelt wie das Zahlungsverkehrsrecht. Besonders aktuelle Themen sind 

  • Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung: Überweisungen werden innerhalb weniger Sekunden durchgeführt. Neue europäische Vorgaben zur Überprüfung des Zahlungsempfängers sollen Fehlüberweisungen und Betrugsrisiken reduzieren. Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragen, insbesondere zur Haftung.
  • PSD3 und PSR: Die geplante Reform des europäischen Zahlungsdiensterechts betrifft unter anderem die Betrugsprävention, den Verbraucherschutz und die Weiterentwicklung digitaler Zahlungsdienstleistungen.
  • Digitalisierung und Verbraucherschutz: Das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 bringt neue Regelungen für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, insbesondere bei Informationspflichten und Rücktrittsrechten. Das Fernfinanzdienstleistungsgesetz (FernFinG) wird in das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) integriert.
  • Kreditrecht: Auch im Verbraucherkreditrecht stehen durch europäische Vorgaben wesentliche Änderungen bevor. Das Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) tritt mit 20. November 2026 in Kraft.

Welche Entwicklungen stellen Banken und Zahlungsdienstleister vor die größten Herausforderungen?

Die zunehmende Regulierung stellt Banken und Zahlungsdienstleister vor erhebliche Herausforderungen. Die rechtlichen Anforderungen müssen nicht nur verstanden, sondern auch in Verträge, technische Systeme und Geschäftsprozesse umgesetzt werden.

Wie hat sich das Bank- und Zahlungsverkehrsrecht in den vergangenen 25 Jahren verändert?

Als ich 2001 begann, mich mit Bankvertragsrecht zu beschäftigen, gab es im Bereich des Zahlungsverkehrs vergleichsweise wenige spezifische gesetzliche Bestimmungen. Mit der ersten Zahlungsdiensterichtlinie 2007 begann eine umfassende europäische Harmonisierung. Seither hat die Zahl der rechtlichen Vorgaben erheblich zugenommen. Die Entwicklung reicht von den Anfängen des Electronic Banking bis zu Echtzeitüberweisungen, Empfängerüberprüfung und den aktuellen Reformen des europäischen Zahlungsdiensterechts durch die Payment Services Directive III (PSD III) und die Payment Services Regulation (PSR). 

„Das einzig Beständige ist die Veränderung“ – dieser Satz beschreibt für mich die Entwicklung des Bank- und Zahlungsverkehrsrechts besonders treffend.

Was hat Sie 2011 zur Gründung einer eigenen Kanzlei bewogen?  Hat sich die anwaltliche Tätigkeit in den vergangenen 15 Jahren verändert?

Am 1. Oktober 2011 habe ich meine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Wien gegründet, um den Schritt in die Selbständigkeit zu machen. Im Oktober 2026 besteht Unger Rechtsanwälte seit 15 Jahren. Die Kanzlei ist auf Wirtschaftsrecht spezialisiert, insbesondere auf Bank- und Zahlungsverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Liegenschaftsrecht. In diesen 15 Jahren hat sich die anwaltliche Tätigkeit durch Digitalisierung und zuletzt künstliche Intelligenz wesentlich verändert. Unverändert geblieben sind die Bedeutung fachlicher Spezialisierung, persönlicher Beratung und langfristiger Mandantenbeziehungen.

Sie hatten nun mehrfach Grund zum Feiern?

2026 treffen für mich mehrere berufliche Meilensteine zusammen: 30 Jahre berufliche Tätigkeit, 25 Jahre als Rechtsanwältin, 15 Jahre eigene Kanzlei und mein erstes Buch als Herausgeberin. Am 8. Oktober 2026 wurden das Erscheinen des Praxishandbuchs und das 15-jährige Kanzleijubiläum im VIENNABallhaus in Wien gemeinsam gefeiert.

Frau Mag. Unger, wir danken herzlich für das Gespräch. 

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