Suche
Close this search box.
Top-Themen:
In Kooperation mit
Bargeld Scheine Euro Bezahlen
© Pixabay

Arbeiterkammer-Erfolg: Nach Klagen bietet BAWAG KundInnen Entschädigung an

Die Verhandlungen zwischen Arbeiterkammer (AK) und BAWAG führten zu einer kundenfreundlicher Lösung. Zwei Klagen hat die AK gegen die BAWAG eingebracht. Mit den Klagen wurden insgesamt über 80 Klauseln angefochten, die sich in AGB und Vertragsblättern fanden.

Die AK ist gegen zahlreiche rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BAWAG vorgegangen und hat vom Obersten Gerichtshof recht bekommen. Die KundInnen der Bank werden jetzt entschädigt: Die BAWAG zahlt Entgelte auf Antrag zurück, dazu kommt eine pauschale Abgeltung von 50 Euro. Auch die Kosten für die Löschungsquittung von 130 Euro werden von der Bank rückerstattet. Viele KundInnen können sich also nun zu viel bezahltes Geld zurückholen.

Einzahlungen am Automaten auf Fremdkonto

Die BAWAG verlangte „2,50 Euro zuzüglich Münzzählentgelt“, wenn Einzahlungen am Automaten auf ein Fremdkonto vorgenommen wurden. Aufgrund der Formulierung blieb den KundInnen verborgen, wie viel eine Einzahlung letztlich kostet. Diese Unklarheit ist nicht gesetzeskonform und die Klausel daher rechtswidrig.

Neuer PIN

Die Verrechnung von 2,00 Euro für die Nachbestellung des PINs für Konto- und Kreditkarten in der Filiale wurde als rechtswidrig erkannt. In der Klausel wurde nicht nach dem Grund für die PIN-Änderung unterschieden. So könnte ein Grund für die Nachbestellung auch der Diebstahl der Karte sein, wofür die Bank aber laut Gesetz kein Entgelt verrechnen darf.

Manipulationsentgelt

Die BAWAG verrechnete bei Privatkonten abhängig von der Höhe der Umsätze Manipulationsentgelte in Höhe von 0,05 Prozent. Für KundInnen blieb unklar, wie das Manipulationsentgelt zu berechnen ist, weshalb das Gericht die Intransparenz und damit die Rechtswidrigkeit der Klausel feststellte. 

Kontoauszug auf Papier

Eine weitere als intransparent und damit rechtswidrig erkannte Klausel betraf die Kosten für papierhafte Kontoauszüge in Höhe von 0,48 Euro je Auszug sowie jene für Auszüge über Kontoauszugsdrucker in Höhe von 0,39 Euro je Auszug. Prinzipiell steht es einer Bank zwar frei, einen Aufwandersatz für die tatsächlich entstandenen Kosten zu verlangen, jedoch darf sie darüber hinaus kein Entgelt für diese Leistung verrechnen. Aus der Klausel ging jedoch nicht hervor, ob es sich um einen bloßen Kostenersatz im Sinn von Aufwandersatz handelt oder ob KundInnen zumindest teilweise auch ein unzulässiges Entgelt im eigentlichen Sinn (Gewinnmarge) abverlangt wird. 

Aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs einigten sich die AK und die BAWAG auf die Refundierung dieser Entgelte sowie darüber hinaus auf eine pauschale Entschädigungszahlung in Höhe von 50 Euro. Diese zusätzliche Zahlung wird von der Bank geleistet, wenn KundInnen eines der genannten Entgelte zu Unrecht verrechnet wurde und sie im Zeitraum von 1. Juli 2018 bis 30. April 2022 über mindestens sechs Monate einen aufrechten Girokontovertrag bei der BAWAG hatten. Die BAWAG wird die Entgelte rückerstatten, die seit 1. Juli 2018 verrechnet wurden. 

Kosten für die Löschungsquittung werden rückerstattet

Im zweiten Verfahren ging es unter anderem um die Kosten für eine Löschungsquittung im Rahmen eines Hypothekarkredites: So wurde vom Obersten Gerichtshof eine Klausel als intransparent und damit rechtswidrig erkannt, wonach „sämtliche mit der Löschung des Pfandrechtes verbundenen Kosten“ vom Kreditnehmer beziehungsweise vom Eigentümer zu tragen sind. Aufgrund dieser Klausel verlangte die Bank von ihren KundInnen auch ein Entgelt in Höhe von 130,00 Euro für die Löschung des Pfandrechts der Bank aus dem Grundbuch.  Auch diese Kosten für die Ausstellung einer Löschungsquittung wird die BAWAG ihren KundInnen nunmehr auf Antrag zurückzahlen.

Wie kann ich meine Ansprüche überprüfen lassen?

Von der Refundierungsaktion potenziell betroffen sind alle KundInnen der BAWAG und easybank, die im Zeitraum von 1. Juli 2018 bis 30. April 2022 über mindestens sechs Monate über ein Konto (Giro- und Onlinekonto) bei der BAWAG oder easybank verfügten, eine Kreditkarte erworben oder einen hypothekarisch besicherten Verbraucherkredit abgeschlossen haben. Hier geht es zur Refundierung.

In Kooperation mit

FMVÖ

Wöchentlich die wichtigsten News?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie jeden Donnerstag die aktuellsten News aus der österreichischen Finanzmarketingszene in Ihren Posteingang.