Darüber, wer im Rahmen des zweiten harten Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Krise in Österreich vom Finanzministerium Umsatzersatz erhalten soll und wer nicht, lässt sich trefflich streiten. Konkret: Ist es wirklich notwendig, dass die Betreiber von Glückspiel- und Wettunternehmen, die seit 17. November geschlossen halten müssen, vom Finanzminister einen Umsatzersatz für entgangene Umsätze im Lockdown erhalten? Grundsätzlich schon. Denn auch ein Glückspiel- und Wettunternehmen betreibt ein legales Business und zahlt im Idealfall Steuern – dem Vernehmen nach nicht zu knapp. So gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen einem Möbelhändler, einem Friseursalon und einem Wett- und Glückspielautomatencafé. Sie alle dürfen seit wenigen Tagen nicht mehr aufsperren und es ist wohl würdig und recht, dass sie für die in der Zeit des Lockdowns entgangenen Umsätze entschädigt werden. Trotzdem darf die Frage gestellt werden, ob man Unternehmen, deren Geschäftsgrundlage die Spielsucht ist (eh klar, die gibt’s in unterschiedlichen Ausprägungen) und die mitunter menschliche Existenzen am Gewissen haben, auch noch fördern soll – wiewohl hier die verschiedenen Diskussionspunkte nicht miteinander vermischt werden sollten. Unterm Strich hinterlässt der Umsatzersatz für die Betreiber von Glückspiel- und Wettunternehmen im Lockdown einen fahlen Beigeschmack.
Auch die Frage, welche Betriebe mit Kundenverkehr im herbstlichen Lockdown offen halten dürfen sollen und welche nicht, bietet eine ganze Menge Diskussionsstoff. In der Liste der Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die von den Einschränkungen im Rahmen des Lockdown nicht betroffen sind, fällt unter anderem „der Verkauf und die Wartung von Sicherheits-und Notfallprodukten“. Was hier einerseits kryptisch, andererseits Amtsdeutsch daherkommt, bedeutet schlicht und ergreifend, dass neben Supermärkten, Banken, Postdienstleistern, Tankstellen und so weiter, auch Waffenhändler ihre Läden seit am 17. November ungehindert geöffnet haben dürfen. Herr und Frau Österreicher können also auch in Zeiten, da das Zusammentreffen von Personen auf ein Minimum reduziert werden soll, um die COVID-19-Infektionszahlen im Zaum zu halten, ungehindert zum Waffenhändler gehen. Ist der Kauf oder die Wartung einer Waffe jetzt wirklich wichtig? Ist der Waffenhandel im Lockdown wichtiger – man spricht da immer von Systemrelevanz – als der Handel mit Baustoffen, Elektrogeräten, Bekleidung oder Büchern? Wohl kaum.