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Commerzialbank Mattersburg: 870 Millionen Euro Schulden

Bisher haben 373 Gläubiger Forderungen von 812 Millionen Euro angemeldet. Der größte Anteil entfällt mit 488 Millionen auf die Einlagensicherung, die bei der Verteilung der Masse den Vorzug genießt.

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Im Insolvenzverfahren der Commerzialbank Mattersburg haben innerhalb der Anmeldefrist 373 Gläubiger Forderungen von knapp 812 Millionen Euro angemeldet. Der größte Teil davon entfällt mit 488 Millionen auf die Einlagensicherung. Nach derzeitigem Stand beträgt die Überschuldung – nach Bereinigung um Malversationen minus 705,4 Millionen Euro. Aktiva von 163,4 Millionen Euro stehen Schulden von 868,9 Millionen Euro gegenüber. Dies berichteten die Masseverwalter Gerwald Holper und Michael Lentsch (Kosch & Partner Rechtsanwälte) am 8. Oktober, bei der zweiten Gläubigerausschusssitzung am Landesgericht Eisenstadt. Eine Schadenersatzklage gegen den Abschlussprüfer der Bank, TPA Wirtschaftsprüfung GmbH, ist bereits eingebracht. Eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich wird derzeit ebenso geprüft, wie eine Schadenersatzklage gegen das Land Burgenland. Das Land war seit 1995 der verantwortliche Revisionsverband für die Genossenschaft, dem die Bank gehört.

Rund 20 Millionen Euro echten Verlust pro Jahr habe die Commerzialbank Mattersburg im Burgenland aus dem laufenden Geschäft erzielt. Zusätzlich wurden seit 2010 insgesamt 156 Millionen Euro bar oder mit Scheck ohne Rechtsgrundlage gleichsam „aus der Bank getragen“. Etwa 57 Millionen konnten davon bereits „zugeordnet“ werden: Sie flossen auf verschiedene Weise an den SV Mattersburg, wurden zur Bedienung „fiktiver“ Kredite etc. oder zur Aufbesserung des Gastronomiebetriebs des SV Mattersburg verwendet. Freilich: Von 99 Millionen fehlt noch jede Spur.

Fast 690 Millionen Euro existieren nur auf dem Papier

Das ist einer der Aspekte, die die Masseverwalter Gerwald Holper und Michael Lentsch (Kosch & Partner Rechtsanwälte) heute, Donnerstag, dem Gläubigerausschuss berichteten. Die Suche nach dem verlorenen Geld gestalte sich extrem aufwändig und schwierig, weil ein Großteil der Kreditakte als Handakte geführt wurde, vor allem jene, die für die mutmaßlichen Malversationen genutzt wurden, erklären Holper und Lentsch. Für das Jahr 2020 wurden etwa eine Summe von 177,7 Millionen als fiktive, also real gar nicht existierende Kredite geführt. Mit 85,5 Millionen wurden Termineinlagen mit 1,6 Millionen Spareinlagen zu niedrig eingebucht. Nicht existente Einlagen bei anderen Banken wurden mit 424,4 Millionen als Vermögen geführt. Macht insgesamt 689,2 Millionen Euro an nicht existentem Vermögen.

40 Prozent der Firmenkredite notleidend

Für die Gläubiger ist nach derzeitigem Stand kaum verwertbares Vermögen vorhanden. Schulden von 868,9 Millionen Euro stehen Werte von gerade 163,4 Millionen Euro (ohne Berücksichtigung von Schadenersatzforderungen) gegenüber. Die Bank ist also nach derzeitigem Stand mit 705,5 Millionen Euro überschuldet. Der Grund, so die Masseverwalter in ihrem Bericht, liege nicht nur an den mutmaßlichen Malversationen. Auch das „normale“ Kreditgeschäft sorgt für diese enorme Überschuldung. Von den insgesamt 141 Millionen Euro, die an wirklichen Krediten an Geschäftskunden vergeben wurden, sind gleich 56 Millionen sogenannte „Non-Performing Loans“ also notleidende Kredite, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einbringlich sind. Das sind fast 40 Prozent aller Geschäftskredite und damit mehr als das Zehnfache, das der Durchschnitt aller europäischen Banken zuletzt aufwies (3,7 Prozent).

Schadenersatzklage auch gegen das Land Burgenland

Bei der möglichen Schadenersatzklage, die gegen das Land Burgenland geprüft wird, geht es ebenfalls um Aufsichtsversagen. Das Land hat nämlich (per Beschluss der Landesregierung) seit 1995 als Revisionsverband für die Genossenschaft fungiert, die Mehrheitsaktionär der Bank ist. Diese Rolle war nötig geworden, nachdem die Genossenschaft den Austritt aus dem Raiffeisensektor vollzogen hatte und daher auch keinem Revisionsverband mehr unterworfen war. Der Grund für den Austritt war, dass die Raiffeisen-Revision bereits 1995 die Abberufung von Bankchef Martin Pucher verlangt hatte. Dazu der Bericht: „Derzeit wird von der Masseverwalterin beurteilt, ob das Amt der Burgenländischen Landesregierung selbst oder durch ihre zuzurechnende Erfüllungsgehilfen Vorgaben des Genossenschaftsrevisionsgesetzes verletzt und dadurch unter Umständen ein anspruchsbegründendes Verhalten gegenüber der Bank gesetzt hat.“ Der Masseverwalter prüft auch alle anderen Aufsichtsorgane der Bank rechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

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