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Banken haben im Vorjahr das Jahresergebnis verbessert

Den heimischen Banken geht es wieder besser. Im Jahr 2018 erzielten die österreichischen Kreditinstitute ein konsolidiertes Jahresergebnis in Höhe von rund 6,9 Milliarden Euro und damit um 0,3 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Das Jahresergebnis 2018 wurde unter anderem durch ein höheres Zinsergebnis begünstigt, meldet die Oesterreichische Nationalbank.

Die konsolidierten Betriebserträge der österreichischen Kreditinstitute lagen im Jahr 2018 um 5,2 % über dem Vorjahreswert. Positiv auf die Betriebserträge wirkte sich vor allem das um 4,6 % gestiegene Nettozinsergebnis aus. Weitere positive Treiber waren ein stark gestiegenes sonstiges betriebliches Ergebnis, das um 3,1 % gestiegene Provisionsergebnis und die um 15,6 % höheren Dividenden und Beteiligungserträge. Einen Rückgang verzeichnete hingegen der um 8,4 % geringere Handelserfolg.

Das konsolidierte Betriebsergebnis wies einen Anstieg um 3,4 % aus. Positiv wirkten sich die bereits angeführten gestiegenen Betriebserträge aus. Die Erhöhung der Abschreibung bei den immateriellen Vermögenswerten   um 86,7 % gegenüber dem Vorjahr dämpfte hingegen das Betriebsergebnis. Zudem stiegen die Verwaltungsaufwendungen um 1,8 %, wobei sich diese Entwicklung sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachaufwendungen widerspiegelt.

Insgesamt konnte das konsolidierte Jahresergebnis nach Steuern und Minderheitenanteilen um 5,1 % verbessert werden. Neben den verbesserten Betriebserträgen wirkte sich vor allem der Rückgang des Saldos aus Wertberichtigungen, Wertminderungen/Wertaufholungen sowie Rückstellungen für das Kreditrisiko um 59,7 % positiv auf das Jahresergebnis aus. Ergebnisverschlechternd war die negative Veränderung des sonstigen Saldos um 109,5 % und der Anstieg der Ertragssteuern um 15,5 %.

Es ist laut OeNB zu beachten, dass die Daten für das Jahresende 2018 auf den Bilanzierungsvorschriften gemäß IFRS 9 beruhen, während die Vergleichswerte für 2017 noch unter IAS 39 erstellt wurden. Diese Regelwerke unterscheiden sich hauptsächlich in den Vorgaben zur Ermittlung der Wertminderungen.

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