Die Finanzierung des österreichischen Pensionssystems sorgt regelmäßig für Diskussionen, gerade zu den aktuell mit Wirkung vom 1. Jänner 2019 beschlossenen Erhöhungen sowohl Kosten (etwa 300 Millionen Euro mehr) und legistische Grundlage (das Anpassungsgesetz schreibt den VPI Verbraucherpreisindex vor; Regierungen – diese Koalition wie auch ihre Vorgänger – variieren Erhöhungen darüber hinaus „sozial gestaffelt“ (Kleine mehr, ganz Große mit Fixbetrag).
Fakt ist, analysiert Agenda Austria, dass die Zeit (ist gleich Bezugsdauer) im Ruhestand angestiegen ist (siehe Grafik).
Im Jahr 2016 gingen Frauen in Österreich durchschnittlich mit 59,1 Jahren in Pension, ihre Lebenserwartung lag zum Pensionsantrittsalter bei 85,8 Jahren. Sie werden also, rechnet Agenda Austria, mehr als 25 Jahre Pension beziehen. Männer treten mit 60,9 Jahren in den Ruhestand und beziehen durchschnittlich 21,5 Jahre lang Pension.
Im internationalen Vergleich liegt laut Agenda Austria-Analyse Österreich damit im Spitzenfeld: Im Durchschnitt aller OECD-Länder liegt die Pensionsdauer für Frauen bei 22,5 Jahren und für Männer bei 18,1 Jahren.
Laut letztverfügbaren Daten der Statistik Austria bezogen im Jahr 2016 (veröffentlicht im September 2017) 2,3 Millionen Personen in Österreich eine gesetzliche Pension oder Beamtenpension – 1,0 Millionen Männer und rund 1,3 Millionen Frauen. Exakt 13,9 Prozent – rund 320.000 Personen – bezogen zwei und mehr Pensionen (5,6 Prozent der Männer – und 20,6 Prozent der Frauen).
Nach vorläufigen Erhebungen der Statistik Austria wurden im Jahr 2017 für „Altersleistungen“ vom Staat 46,9 Milliarden Euro aufgewendet, das sind 44 Prozent der Sozialleistungsausgaben der Republik (1980: 32 Prozent, 1990: 37 Prozent, 2000: 39 Prozent).
Insgesamt wurden für Pensionsleistungen in Österreich im Jahr 2017 nach vorläufigen Ergebnissen der Statistik Austria 52,3 Milliarden Euro ausbezahlt; dies entspricht 14,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Unter „Pensionsleistungen“ sind die gesetzliche Pensionsversicherung, jene öffentlicher Rechtsträger, die Unfallversicherung, Versorgungsgesetze (Sozialentschädigung), Arbeitslosenversicherung und Betriebspensionen einbezogen.